Corporate events

Corporate Events

Da es neben Haupt- und Gläubigerversammlungen eine Vielzahl an weiteren Corporate Events gibt, ist das HCE Consult System so aufgebaut, dass es die unterschiedlichsten Anforderungen insbesondere bei den individuellen Abstimmverfahren umsetzen kann.

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Gerade bei Vereinen und Verbänden gibt es teils sehr individuelle und spezielle Anmeldebedingungen. Solche Herausforderungen nimmt unsere Anmeldestelle gerne an. Dank unserer flexiblen Software und den qualifizierten Mitarbeitern können wir nahezu alle Bedingungen abbilden. In den gemeinsamen Abstimmungen mit dem Kunden finden wir sicherlich für jede Satzungsbedingung eine praktikable Lösung.

Die IT-Systeme von HCE Consult beinhalten umfassende Funktionen, um die Vielfalt von Satzungsregelungen bei Mitgliederversammlungen von Vereinen und Verbänden digital abbilden zu können. Auch bei Wahlen können Funktionen wie Kampfabstimmungen, Auswahl aus Wahllisten, kumulieren und/oder panaschieren, uvm. berücksichtigt werden. Sequentiell aufeinander aufbauende Abstimmfolgen werden ebenfalls unterstützt.

Zunehmend werden auch virtuelle Elemente zum Bestandteil von Mitgliederversammlungen. HCE Consult kann die Anforderungen des § 32 BGB (Deutschland) sowie des VirtGesG (Österreich) erfüllen.

Der grundsätzliche Ablauf einer Generalversammlung entspricht dem einer Hauptversammlung.

Vielfach enthalten die Satzungen von Genossenschaften Regelungen zu Höchst-, Mindest- oder Mehrfachstimmrechten. Auch Mindestquoren für die Gültigkeit von Beschlüssen finden sich in Satzungen. Die IT-Systeme von HCE Consult können dies alles flexibel berücksichtigen.

Bleiben Sie mit uns in Kontakt

Wir informieren Sie gerne über die Neuigkeiten bei uns sowie im Kapitalmarktbereich und wichtige Best-Practice-Ansätzen für ihre Hauptversammlung oder ihr Corporate Event.